Solution: Optische Strahlung
Solution: Optische Strahlung
Optische Strahlung
In welcher Region benรถtigen Sie diese Lรถsung?
VOPST (Verordnung optische Strahlung - BGBl. II 2010/221)
Als akkreditierte Prรผfstelle prรผft TรV AUSTRIA fรผr Hersteller und Betreiber Laser und Laseranlagen nach der Reihe EN 60825 Sicherheit von Lasereinrichtungen.
Seit 2010 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Betrieb eine Evaluierung von Gefahren ausgehend von der Wirkung kรผnstlicher und natรผrlicher optischer Strahlung durchzufรผhren. Diese Verordnung betrifft den gesamten Wellenlรคngenbereich von 100nm < ฮป < 1mm. Dazu gehรถrt z. B.: Beleuchtung, Sonnenbestrahlung, Laserstrahlung, UV- und IR-Strahlung. Entsprechung der Verordnung ist ein โVOPSTโDokumentโ zu erstellen. Gerne erstellen wir fรผr Sie dieses Dokument bzw. unterstรผtzen wir Sie bei der Umsetzung.
Jede Art elektromagnetischer Strahlung fรผhrt ab einer gewissen Intensitรคt zu Gefรคhrdungen von Lebewesen. Dies betrifft auch den Bereich der optischen
Abnahme von Lasershowanlagen
Bei Veranstaltungen werden hรคufig Lasershows dargeboten. Um jegliche Gefรคhrdung von Publikum und Akteuren auszuschlieรen, sind solche Anlagen vor der Inbetriebnahme, im Sinne des Veranstaltungsยญgesetzes, einer sicherheitstechnischen รberprรผfung zu unterziehen. Wir prรผfen, vor Ort, Lasershowanlagen.
Sicherer Betrieb von Laseranlagen in Gewerbe, Industrie und Forschung
Der Einsatz von Laserquellen im industriellen und im wissenschaftlichen Umfeld ist Stand der Technik und vielfรคltig. Als akkreditierte Prรผfstelle prรผfen wir fรผr Hersteller und Betreiber Laser und Laseranlagen nach der Reihe EN 60825 Sicherheit von Lasereinrichtungen.