Solution: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Solution: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Die Abwasserreinigung und -entsorgung stellt eine wichtige Maรnahmeย fรผr denย Gewรคsserschutz dar. Die Einleitung von Abwasser aus kommunalen und industriellen Klรคranlagen und vonย belastetem Niederschlagswasser in Gewรคsserย ist imย Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.) geregelt undย bewilligungspflichtig.
Unsere Leistungen:
- Individuelle Beratung und Lรถsungsvorschlรคge fรผr die unterschiedlichsten Problemstellungen unter Berรผcksichtigung anderer Infrastrukturen
- Erstellung von Abwasserentsorgungskonzepten
- Einreichprojektierung von Abwasserentsorgungsprojekten einschlieรlich Mitwirkung an der Behรถrdenverhandlung
- Abwicklung von Fรถrderansuchen
- Ausfรผhrungsprojektierung
- Ausschreibung und Mitwirkung an der Vergabe
- Oberleitung in der Bauausfรผhrungsphase und รถrtliche Bauaufsicht
- Erstellung der Unterlagen fรผr die wasserrechtliche Endรผberprรผfung einschlieรlich Mitwirkung an der รberprรผfungsverhandlung
- Erstellung der Unterlagen fรผr die Technische Kollaudierung (Fรถrderung) einschlieรlich Mitwirkung an der Kollaudierungsverhandlung
Betrieb von Kleinklรคranlagen
Fรผr den bescheid- und gesetzeskonformen Betrieb einer Kleinklรคranlage sind im Regelfall folgende Punkte zu berรผcksichtigen:
- Die wรถchentliche/monatlicheย Betriebskontrolleย samt Fรผhrung einesย Betriebstagebuchesย istย durch den Anlagenbetreiber umzusetzen.
- Steht kein eigenes Klรคrfachpersonal zur jรคhrlichen Wartung der Anlage zur Verfรผgung, so ist einย Wartungsvertragย mit einer autorisierten Fachfirma abzuschlieรen.
- Bei derย Fremdรผberwachungย ist die Funktion und Reinigungsleistung der Anlage jรคhrlich 1-mal bei erhรถhter Belastung nachzuweisen (Dies wird meist im Zuge des Wartungsvertragesย von der gleichen Firma umgesetzt).
- Ordnungsgemรครeย Klรคrschlammentsorgungย samt Nachweis.
- Die รberprรผfung der Anlage ist durch einen Fachkundigen zumindest alle 5 Jahre gemรครย ยง 134 WRG 1959 idgFย durchzufรผhren. Ein Befund darรผber ist unaufgefordert der zustรคndigen Behรถrde (online) zu รผbermitteln.
Normative Grundlagen und geltende Verordnungen:
- รNORM B 2502-1:ย Kleinklรคranlagen (Hausklรคranlagen) fรผr Anlagen bis 50 Einwohnerwerte (EW) – Vor Ort hergestellte Anlagen – Anwendung, Bemessung, Bau und Betrieb
- รNORM B 2505:Klรคranlagen – Intermittierend beschickte Bodenfilter (“Pflanzenklรคranlagen”) – Anwendung, Bemessung, Bau, Betrieb, Wartung und รberprรผfung
- รNORM B 2508:Klรคranlagen – Kleine Klรคranlagen fรผr 51 bis 500 Einwohnerwerte – Ergรคnzende Bestimmungen zur รNORM EN 12255 (alle Teile) fรผr die Planung, Ausfรผhrung, Prรผfung und Betrieb
- Verordnung des Bundesministers fรผr Land- und Forstwirtschaft รผber die allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Flieรgewรคsser und รถffentliche Kanalisationen (Allgemeine Abwasseremissionsverordnung โ AAEV)
- Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.)