Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Medizinprodukteberater/in
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Medizinprodukteberater/in
TรV AUSTRIA zertifiziert: Medizinprodukteberater/in
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- Alle Regionen
Ablauf TรV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Medizinprodukteberater/innen sind in einem rechtlich eindeutig geregelten und verantwortungsvollen Bereich tรคtig. Sie informieren und beraten Fachkreise รผber die jeweiligen Medizinprodukte, weisen in die sachgerechte Handhabung ein und รผbernehmen weiters Aufgaben der Marktรผberwachung. Medizinprodukteberater/innen sind das Bindeglied zwischen Medizinprodukteherstellern und deren Kundenkreis. Sie mรผssen nachweisbar die erforderlichen Sachkenntnisse besitzen und regelmรครig geschult werden. Dieser Lehrgang informiert Sie umfassend รผber rechtliche Grundlagen, Marktzugang und Marktรผberwachung dieses wichtigen Bereiches.
Inhalte:
- Grundlagen des Medizinproduktegesetzes:
- EU-Richtlinien, MPG und Verordnungen
- CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung
Aufgaben, Anforderungen Medizinprodukteberater/in
- Haftung und Recht:
- Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb
- Produkthaftung, Produktsicherheit
- Haftungsfragen in der Praxis
- Auslobung und Schulung:
- Begriffe und Regeln
- Marktzugang und Auslobung
- Laienwerbung
- Post Market Surveillance:
- Medizinprodukte-Vigilanz
- Meldepflicht ยงยง 70ff MPG
- Instrumente der Marktรผberwachung
- Qualitรคtsansprรผche von รถffentlichen Auftraggebern:
- Kriterien
- Qualitรคt
- Problemstellung aus der Praxis
Zielgruppe
Medizinprodukteberater/innen mit mindestens einjรคhriger Berufserfahrung.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprรผfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in der TรV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Nachweis รผber mindestens 1 Jahr Berufspraxis als Medizinprodukteberater/in
- der Antrag zur Zertifizierungsprรผfung Medizinprodukteberater/in
Die Zertifizierungsprรผfung besteht aus
- schriftliche Prรผfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)
- der mรผndlichen Prรผfung in Form der Prรคsentation eines Medizinproduktes bzw. der Einweisung in die sachgerechte Handhabung sowie ergรคnzender Fragen zur Prรคsentation
Mit positiver Zertifizierungsprรผfung und Erfรผllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TรV AUSTRIA-Zertifikat Medizinprodukteberater/in, das drei Jahre gรผltig ist.
Re-Zertifizierung
Fรผr die Re-Zertifizierung (=Verlรคngerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 6 Unterrichtseinheiten
- Praxisnachweis einer mindesten zweijรคhrigen Berufspraxis innerhalb der Gรผltigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestรคtigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise kรถnnen frรผhestens sechs Monate vor und bis spรคtestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.