Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte Fachkundige für Brandschutz- und Rauchschutztüren
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte Fachkundige für Brandschutz- und Rauchschutztüren
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachkundige für Brandschutz- und Rauchschutztüren
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Um im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch über Brandabschnittsgrenzen zu verhindern, sind Öffnungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen mit Brandschutz- und/oder Rauchschutztüren zu verschließen. Damit deren Wirkung im Brandfall sichergestellt ist, müssen diese Bauprodukte sachgemäß eingebaut und ihre Funktion in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
Inhalte:
- rechtliche Grundlagen für den Einbau von Brandschutz und Rauchschutztüren
- Gefährdungen, Schutzmaßnahmen
- Eignungsprüfung von Brandschutz und Rauchschutztüren
- Überprüfungsfristen entsprechend den Normen und der TRVB
- Wartungsrichtlinien
- Art und Umfang der periodischen Überprüfungen
- Instandsetzung
- Umgang mit Reparaturen an Brandschutz und Rauchschutztüren
- Denkmalgeschützte Türen
- Brandschutztüren aus Holz, Glas …
- Praxisbeispiele (korrekter Einbau, Mängel, Fehler)
Haftung, Verantwortung für Wartung und Reparatur - Prüfung, Zertifizierung und Einbau von Feuerschutzabschlüssen im Detail
- Wartung und Überprüfung von im Betrieb befindlichen Türen
- Der Weg zur CE-Kennzeichnung die neue Produktnorm EN 16034 (Entwurf)
- Umgang mit Sondereinbaufällen (Übergrößen, Beschlagsvariationen, spezielle Tragkonstruktionen, …)
- Einbaubegleitende Kontrollen
Zielgruppe
Betriebliche Brandschutzorgane (Brandschutzwarte/innen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzmanager/innen, …) Servicetechniker/innen, Bautechniker/innen.
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Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung Fachkundigen für Brandschutz- und Rauchschutztüren der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gem. TRVB 117 O auf dem Gebiet des Brandschutzes oder der Sicherheitstechnik
oder
der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufserfahrung als Service- und/oder Bautechniker/in - der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Fachkundige/r für Brandschutz- und Rauchschutztüren
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben ( Multiple Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkundige/r für Brandschutz- und Rauchschutztüren, das fünf Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten/Jahr
- der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Fachkundige/r für Brandschutz- und Rauchschutztüren (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.