Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150

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Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
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SGZ Nußbaummüller

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150"

Informationen

Das Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung ist ein Instrument, das zum planvollen Umgang mit Risiken eingesetzt wird, um möglichen Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit vorzubeugen.

Inhalte:

  • Was sind Legionellen?
  • Vorkommen von Legionellen
  • Erkrankungen durch Legionellen
  • Mikrobiologische Analysen
  • Istzustandsanalyse und Risikobewertung im Trinkwasserbereich nach ÖNORM B 5019
  • Kühlwasser- und Luftwäscherbereich
  • Schwimmbadbereich

Zielgruppe

 

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zur zertifizierten Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150

Warmwasseranlagen (gem. ÖN B 5019) der SGZ Nußbaummüller oder eines gleichwertigen Lehrganges

  • Ausbildungsnachweis Facharbeiter im Bereich der Wasseraufbereitung
  • Praxis-Nachweis von 2 Jahren  in Form von Bestätigungen durch die jeweiligen Arbeitgeber
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150

 

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single Choice und offene Fragen)
  • der mündlichen Prüfung in Form eines Fachgesprächs

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
  • Praxisnachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich Risikomanagement (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

Ich bin tami

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  • Personenzertifizierung

  • Produktzertifizierung

  • Managementsystem-Zertifizierung

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