Solution: Wasserrechtliche Bauaufsicht
Solution: Wasserrechtliche Bauaufsicht
Wasserrechtliche Bauaufsicht
Wasserrechtliche Bauaufsicht
Die Wasserrechtsbehรถrde kann zur รberwachung der Bauausfรผhrung bewilligungspflichtiger Wasseranlagen geeignete Aufsichtsorgane durch Bescheid bestellen (ยง 120 WRG 1959). Es kann eine natรผrliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersรถnlichkeit bestellt werden. Bei Bestellung einer juristischen Person hat diese eine oder mehrere natรผrliche Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben fรผr sie zu benennen. In diesem Fall muss jede der benannten natรผrlichen Personen die Eignung aufweisen.
Die Bauaufsicht erstreckt sich auf die fach- und vorschriftsgemรครe Ausfรผhrung der Bauarbeiten und auf die Einhaltung der einschlรคgigen Bedingungen des Bewilligungsbescheides.
Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, jederzeit Untersuchungen, Vermessungen und Prรผfungen an der Baustelle vorzunehmen. Weiters kann die Bauaufsicht Einsicht in Behelfe, Unterlagen u. dgl. zu verlangen und erforderlichenfalls Baustoffe, Bauteile und bautechnische Maรnahmen beanstanden. Wird keine รbereinstimmung erzielt, so ist unverzรผglich die Entscheidung der Wasserrechtsbehรถrde einzuholen.
Die Organe der wasserrechtlichen Bauaufsicht sind zur Wahrung der ihnen zur Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschรคftsgeheimnisse verpflichtet.
Wir รผbernehmen das Projektmanagement und die behรถrdliche Abwicklung von Maรnahmen, die nach Wasserrechtsgesetz eine Bewilligung erfordern. Bei der jeweils zustรคndigen Wasserrechtsbehรถrde sind etwa die Errichtung von Kraftwerken an Bรคchen oder Flรผssen, die Errichtung eines artesischen Brunnens, Entwรคsserungsanlagen, Schutz- oder Regulierungswasserbauten einzureichen.