Die Bäderhygieneverordnung und das Bäderhygienegesetz regeln die Untersuchung, sowie bauliche Standards und Standards für die Betriebsführung von Hallen- und Freibädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), sowie Kleinbadeteichen. Dabei muss gemäß Bäderhygieneverordnung das Badewasser eine derartige Beschaffenheit aufweisen, dass für den Schutz der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Sicht, in ausreichendem Maße Vorsorge getroffen wird.
Mit der Erweiterung unserer Befugnisse und dem Ausbau des Teams an Inspektoren sind wir in der Lage unser Kunden in Kärnten noch umfassender zu betreuen und nun auch bäderhygienische Untersuchungen anzubieten.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung https://www.moser-wasser.at/baederhygiene/