Solution: Erstzulassung – Aufzugstechnik
Solution: Erstzulassung – Aufzugstechnik
Erstzulassung - Aufzugstechnik
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Erstzulassung: Berechtigungen
Die Berechtigung zur Durchfรผhrung von Baumusterprรผfungen, Fertigungs- und Montageรผberwachung umfassen folgende Baugruppen:
- Fangvorrichtung
- Verriegelungseinrichtungen fรผr Fahrschachttรผren
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Puffer
- Elektrische Sicherheitsschaltungen
- Hydraulische Sicherheitsbauteile
- Fernรผberwachungssysteme
- sowie komplette Aufzugsanlagen
Zusรคtzlich gibt es eine Reihe von Berechtigungen als zugelassene Prรผfstelle, welche vor allem wรคhrend des Betriebes einer Anlage relevant sind, wie z. B.: Schallschutzprรผfungen,ย Messung von Gewicht und Treibfรคhigkeit uvm.
In letzter Zeit werden nun auch Bewertungen der Qualitรคtsmanagementsysteme der Montage- bzw. Herstellerbetriebe gemรคร dem modularen Konzept der EU-Aufzugsrichtlinie, umgesetzt in รsterreich durch die Aufzรผge-Sicherheitsverordnung ASV 2015, durchgefรผhrt. Durch die รberprรผfung der internen QM-Systeme werden bereits in der Phase der Herstellung bzw. der Montage die Einhaltung der zutreffenden Vorschriften, Richtlinien und Normen sichergestellt.
Der TรV AUSTRIA ist “Zugelassene Prรผfstelle fรผr Aufzรผge” und als “Notifizierte Stelle” in der EU registriert. Vom TรV AUSTRIA ausgestellte Bescheinigungen und Zertifikate werden europaweit anerkannt. Die aktive Mitarbeit des TรV AUSTRIA in internationalen Gremien wie CEN und ISO beweist maximale Kompetenz.