Solution: Prüfung Gewerbeordnung | § 82b GewO
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TÜV AUSTRIA: Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO)
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Informationen
Jeder genehmigte Gewerbebetrieb ist dahingehend zu überprüfen, ob dieser dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen, ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde und ist somit eine Bringschuld des Betriebes. Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht! TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 82b GewO