Solution: GS-Zeichen
Solution: GS-Zeichen
GS-Zeichen: Geprรผfte Sicherheit
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Das GS-Zeichen
Das GS-Zeichen steht fรผr โGeprรผfte Sicherheitโ und ist in Abschnitt 5 des ProdSG (deutsches Produktsicherheitsgesetz) verankert.
Die ZLS (Zentralstelle der Lรคnder fรผr Sicherheitstechnik in Deutschland) ist neben dem GS-Zeichen unter anderem auch fรผr die Marktรผberwachung zustรคndig.
Ergรคnzend zu den Prรผfungen, die in Normen etc. bereits vorgesehen sind, ist beim GS-Zeichen auch immer die รberprรผfung der PAK (Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe) entsprechend der AfPS GS 2019:01 PAK erforderlich.
Das GS-Zeichen kann fรผr bis zu 5 Jahre ausgestellt werden, wobei vor der Ausstellung des Zertifikates und nach jeweils maximal 12 Monaten eine Kontrolle der Fertigungsstรคtte erforderlich ist.
Das GS-Zeichen (Geprรผfte Sicherheit) ist im deutschen Produktsicherheitsgesetz verankert.
Im Rahmen von Arbeits- und Erfahrungskreisen erarbeiten die Prรผfinstitute gemeinsam Vorgaben, um โ entsprechend ihren Erfahrungen โ die Sicherheit von Produkten weiterzuentwickeln.
Fรผr Produkte, die noch keine Norm als Prรผfvorgabe haben, werden hier auch eigene Prรผfplรคne erstellt.