Solution: Personenzertifizierung: Energiebeauftragte/r EnMS
Solution: Personenzertifizierung: Energiebeauftragte/r EnMS
TรV AUSTRIA zertifiziert: Energiebeauftragte EnMS
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- Alle Regionen
Ablauf TรV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Grundausbildung fรผr Energieauditor/innen: Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet groรe Unternehmen seit 01.01.2015 zur Durchfรผhrung von Energieaudits oder zur Einfรผhrung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen.
Diese Ausbildung richtet sich an Energieverantwortliche, Techniker/innen und Fachleute, die fรผr die Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz, die Einfรผhrung eines Energiemanagementsystems bzw. Vorbereitung und Durchfรผhrung von Energieaudits (Schwerpunkt Gebรคude und/oder Prozesse) zustรคndig sind.
Inhalte:
- Energiemanagementsysteme (ISO 50001)
- Management von Energiedaten
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Relevante Energiekennzahlen
- Energietrรคger
- Analyse und Beurteilung von Energiesystemen
- Audits nach EEffG und รNORM EN 16247: (Datenerfassung, -bewertung, – analyse, Maรnahmen)
Zielgruppe
Energiebeauftragte, Energiemanager/innen, interne Energieauditor/innen, Umweltverantwortliche, Facility Manager/innen, Gebรคudeverantwortliche.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprรผfung sind
- der Nachweis der abgeschlossenenย Ausbildung zum/r zertifizierten Energiebeauftragten- Energiemanagementsysteme der TรV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Antrag zur Zertifizierungsprรผfungย Energiebeauftragte/n – EnMS
Die Zertifizierungsprรผfung setzt sich zusammen aus
- der schriftlichen Prรผfung in Form von Auswahlaufgaben (Single und/oder Multiple Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprรผfung und Erfรผllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TรV AUSTRIA-Zertifikat Energiebeauftragte/n EnMS, das fรผnf Jahre gรผltig ist.
Re-Zertifizierung
Fรผr die Verlรคngerung Ihres Zertifikates um weitere fรผnf Jahre sind
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werdenย Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
- der Praxisnachweis von mind. 2 Jahren, รผber eine regelmรครige Tรคtigkeit im Bereich Energiemanagement
zu รผbermitteln. Der Antrag und die Nachweise kรถnnen frรผhestens 6 Monate vor und bis spรคtestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.