Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Fachkundige Funktionale Sicherheit für Prozesstechnik
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Fachkundige Funktionale Sicherheit für Prozesstechnik
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachkundigen Funktionale Sicherheit für Prozesstechnik
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Die Normenreihe 61511 fordert in der Prozesstechnik die Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse und basiert auf den Konzepten des Sicherheitslebenszyklus sowie SIL, als Maß für die Güte einer Sicherheitsfunktion.
Inhalte:
- Einleitung (Historie, relevante Normen und Regelwerke)
- der Sicherheitslebenszyklus
- Risikomanagement
- Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen
- Gefahrenanalyse
- Risikograph / LOPA
- Sicherheitsspezifikation
- Ausfallswahrscheinlichkeit (Fehlerarten/-raten, Modelle)
- Sicherheitsmanagement (Kompetenz)
- Redundanzen
- Design der sicherheitstechnischen Funktion
Verifikation (Äquivalentes Sicherheitsniveau) - Installation und Abnahme
- Betrieb und Wartung
Zielgruppe
Sicherheitsverantwortliche in der Prozessindustrie; Führungskräfte & Fachleute, die Sicherheitssysteme in der Prozesstechnik projektieren oder betreiben; Mitarbeiter/innen von Behörden.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung für Fachkundige Funktionale Sicherheit für Prozesstechnik
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Fachkundige Funktionale Sicherheit für Prozesstechnik
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkundigen Funktionale Sicherheit für Prozesstechnik, das fünf Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung
im Umfang von mindestens 8
Unterrichtseinheiten; alternativ schriftliche
Prüfung - der Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit von mind. 3 Jahren im Bereich “Funktionale
Sicherheit für Prozesstechnik”; alternativ
Fachgespräch
(z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.