Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)
In welcher Region benötigen Sie diese Lösung?
- Alle Regionen
Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Zulieferer der Automobilindustrie sind im Rahmen der betrieblichen Produkt- und Prozessverantwortung vertraglich dazu verpflichtet, definierte Sicherheitsstandards einzuhalten. Erfahren Sie in unserer Ausbildung zum/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR), welche gesetzlichen und kundenspezifischen Anforderungen zur Produktsicherheit-, -konformität und -haftung als Lieferant erfüllt werden müssen.
Inhalte:
Teil 1: Managementprozesse & Risikomanagement – Praktische Umsetzung
- Produktsicherheit und -konformität als einheitlicher Standard für die Automobilindustrie (inkl. Neuerungen hinsichtlich “Produktintegrität”)
- Anforderungsprofil und Aufgaben des/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten
- Fehlerprävention: 0 Fehler Strategie, nachhaltiges Abstellen von Fehlern, Vorbeugemaßnahmen
- Überblick über die Methoden: Konstruktions-/Prozess-FMEAs zu sicherheitsrelevanten Umfängen – Risikomanagement
- Fertigungs- und Produktchecks: Produktionslenkungspläne, der rote Faden von der FMEA bis zum PLP und zu Prüfanweisungen und Selbstkontrolle
- Verifizierung von Maßnahmenwirksamkeit – Sofortmaßnahmen, Korrekturmaßnahmen, Vorbeugemaßnahmen und die jeweilige Ursachenanalyse bzw. -findung – Ursachen-Wirkungsdiagramme und weitere Qualitäts- bzw. Managementmethoden
- Lessons Learned
Teil 2: Vertragliche & gesetzliche Rahmenbedingungen
- Produkthaftungsgesetz und Produktsicherheitsgesetz – nationale Grundlagen und Regeln der EU
- Regeln, Rechtsprechung, Haftung für fehlerhafte Produkte
- Stand der Wissenschaft und Technik
- Strafrechtliche Risiken der Mitarbeiter/innen, Versicherungspflicht für Unternehmen, Checklisten
- Zivilrechtliche und vertragliche Grundlagen – Vereinbarungen (Gewährleistung, Garantie, Verzug, Schadenersatz)
- Die Bedeutung von Spezifikationen im Vertrag
Zielgruppe
Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragte im Automobilzulieferbereich, technische Mitarbeiter/innen, Leiter/innen, Konstrukteur/innen, Entwicklungsleiter/innen, Projektleiter/innen, Normenverantwortliche Mitarbeiter/innen der Produktdokumentation, CE-Beauftragte, CE-Koordinator/innen, CE-Dokumentationsverantwortliche, Mitarbeiter/innen im QM oder der Qualitätssicherung, Werks- und Produktionsleiter/innen, Geschäftsführer/innen.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zur zertifizierten Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR) der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR), das fünf Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
- Praxisnachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.