Solution: Planung von Pflanzenkläranlagen
Solution: Planung von Pflanzenkläranlagen
Planung von Pflanzenkläranlagen
Planung von Pflanzenkläranlagen
Besonders für abgelegene gelegene Liegenschaften oder exponierte Schutzhütten ist die Planung von Pflanzenkläranlagen eine ökologische und kostengünstige Lösung für die Abwasserentsorgung. Oft steht kein Kanal zur Verfügung oder die Anschlusskosten sind deutlich höher als eine Pflanzenkläranlage. Mit unserem Ingenieurbüro planen und projektieren wir auch Ihre Pflanzenkläranlage.
Eine naturnahe Abwasserreinigung
Eine Pflanzenkläranlage ist die mit Abstand das naturnahsten Verfahren der Abwasserreinigung. Sie zeichnet sich durch geringen Energieverbrauch aus, benötigt aber viel Betriebsfläche. Nach erfolgreichem Anwachsen der Pflanzen kann die Anlage mit gewissenhaften Betrieb so gut funktionieren, dass sie kaum als Abwassersysteme erkannt wird. Oft erscheint die Anlage im Landschaftsbild dann nur mehr als eine Art Biotop am Gartenrand.
Mittlerweile stehen Behörden diesen Anlagen inzwischen sehr positiv gegenüber, häufig sind die Anlagen sogar förderfähig. Durch Eigenleistung lassen sich die Baukosten senken.
Für die Genehmigung ist in jedem Fall die Planung durch einen Sachverständigen erforderlich. Wir planen und überwachen die Ausführung der Anlage produktneutral.
Bei der Pflanzenkläranlage gelangt das Abwasser nach einer Vorklärung zur Entfernung der Feststoffe über einen Beschickungsschacht in das Verteilsystem auf das Pflanzenbeet. Der Boden des Pflanzenbeets enthält Kies bzw. Sand. Die in den Hohlräumen angesiedelten Bakterien und Mikroorganismen erledigen die biologische Reinigung. Während der Vegetationszeit verwerten auch die Pflanzen anfallende Nährstoffe und geben Feuchtigkeit durch Verdunstung ab. Das gereinigte Abwasser darf bei Einhaltung der Emissionsgrenzwerte aus gesetzlicher Sicht ohne weitere Auflagen in einen ausreichend wasserführenden Vorfluter (Gewässer) eingeleitet werden.
Betrieb von Pflanzenkläranlagen (Kleinkläranlagen)
Für den bescheid- und gesetzeskonformen Betrieb einer Pflanzenkläranlage sind im Regelfall folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die wöchentliche/monatliche Betriebskontrolle samt Führung eines Betriebstagebuches ist durch den Anlagenbetreiber umzusetzen.
- Steht kein eigenes Klärfachpersonal zur jährlichen Wartung der Anlage zur Verfügung, so ist ein Wartungsvertrag mit einer autorisierten Fachfirma abzuschließen.
- Bei der Fremdüberwachung ist die Funktion und Reinigungsleistung der Anlage jährlich 1-mal bei erhöhter Belastung nachzuweisen (Dies wird meist im Zuge des Wartungsvertrages von der gleichen Firma umgesetzt).
- Ordnungsgemäße Klärschlammentsorgung samt Nachweis.
- Die Überprüfung der Anlage ist durch einen Fachkundigen zumindest alle 5 Jahre gemäß § 134 WRG 1959 idgF durchzuführen. Ein Befund darüber ist unaufgefordert der zuständigen Behörde (online) zu übermitteln.
Normative Grundlagen
- ÖNORM B 2502-1: Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) für Anlagen bis 50 Einwohnerwerte (EW) – Vor Ort hergestellte Anlagen – Anwendung, Bemessung, Bau und Betrieb
- ÖNORM B 2505:Kläranlagen – Intermittierend beschickte Bodenfilter (“Pflanzenkläranlagen”) – Anwendung, Bemessung, Bau, Betrieb, Wartung und Überprüfung
- ÖNORM B 2508:Kläranlagen – Kleine Kläranlagen für 51 bis 500 Einwohnerwerte – Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 12255 (alle Teile) für die Planung, Ausführung, Prüfung und Betrieb