Solution: Risikobewertung von Wasserversorgungsanlagen
Solution: Risikobewertung von Wasserversorgungsanlagen
Risikobewertung von Wasserversorgungsanlagen
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Mit der Neufassung der Europรคischen Trinkwasser-Richtlinie ist die Durchfรผhrung einer Risikobewertung fรผr Wasserversorgungsanlagen, welche mehr als 100 mยณ Wasser pro Tag abgeben oder mehr als 500 Personen versorgen, bis zum 12. Januar 2029 verpflichtend. Die Risikobewertung und die daraus abgeleiteten Risikomanagementmaรnahmen sind regelmรครig, zumindest alle sechs Jahre, zu รผberprรผfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Die Ergebnisse sind einem Risikomanagement zu unterziehen. Die Risikobewertung muss sich auf die allgemeinen Grundsรคtze der Risikobewertung stรผtzen. Grundlage dafรผr bilden internationalen Normen wie die EN 15975-2 โSicherheit der Trinkwasserversorgung โ Leitlinien fรผr das Risiko- und Krisenmanagementโ.
Verpflichtende Durchfรผhrung einer Risikobewertung
Im Rahmen der Risikobewertung der Wasserversorgungsanlage werden
- die Ergebnisse aus den รberwachungsprogrammen gemรคร den ยงยง 59c bis 59f Wasserrechtsgesetz 1959 berรผcksichtigt
- das Versorgungssystem von der Entnahmestelle รผber die Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Wassers bis zur รbergabestelle beschrieben
- die Gefรคhrdungen und Gefรคhrdungsereignisse im Versorgungssystem identifiziert
- die Risiken bewertet, die diese Gefahren und Ereignisse durch die Verwendung von Wasser fรผr den menschlichen Gebrauch fรผr die menschliche Gesundheit darstellen kรถnnen
- Risiken, die sich fรผr die Qualitรคt des Wassers fรผr den menschlichen Gebrauch aus dem Klimawandel, Wasserverlusten und undichten Rohrleitungen ergeben, berรผcksichtigt
Risikobeherrschung: regelmรครige Aktualisierung
Auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgefรผhrten Risikobewertung hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die fรผr das ermittelte Risiko geeignetsten Risikomanagementmaรnahmen zu treffen. Ziel ist es Risiken, die die Qualitรคt von Wasser fรผr den menschlichen Gebrauch gefรคhrden kรถnnen, zu verhindern und zu mindern:
- Festlegung und Durchfรผhrung von Maรnahmen zur Risikobeherrschung, um die im Versorgungssystem erkannten Risiken zu verhindern und zu mindern
- Festlegung und Durchfรผhrung von Maรnahmen zur Risikobeherrschung im Versorgungssystem zur Minderung von Risiken aus den Einzugsgebieten von Entnahmestellen. Diese Verpflichtung trifft den Betreiber einer Wasserversorgungsanlage unter der Voraussetzung, dass die Festlegung solcher Maรnahmen in seinem Einflussbereich liegt.
- Sicherstellung, dass in den Fรคllen, in denen die Aufbereitung oder Verteilung von Wasser fรผr den menschlichen Gebrauch eine Desinfektion einschlieรt, die Effizienz des angewendeten Desinfektionsverfahrens รผberprรผft wird. Jegliche Kontamination durch Desinfektionsnebenprodukte soll mรถglichst gering gehalten werden, ohne das Desinfektionsverfahren zu beeintrรคchtigen
- รberprรผfung, ob in dem Versorgungssystem eingesetzte und mit Wasser fรผr den menschlichen Gebrauch in Berรผhrung kommende Materialien und Werkstoffe, sowie zur Aufbereitung verwendete Stoffe und Produkte den fรผr sie geltenden Anforderungen genรผgen.
- Die Risikobewertung und die daraus abgeleiteten Risikomanagementmaรnahmen werden regelmรครig รผberprรผft und bei Bedarf aktualisiert. Der Zeitabstand zwischen den รberprรผfungen betrรคgt maximal sechs Jahre.