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Eine Person, der ein Wasserbenutzungsrecht verliehen wurde, ist Wasserberechtigte und hat in anderen wasserrechtlichen Verfahren, die ihr Wasserbenutzungsrecht berühren könnten, Parteistellung.
2 Ergebnisse
Prüfung gemäß Wasserrechtsgesetz | § 134 WRG
Prüfung von Auffangwannen
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